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AGBs

VERKAUFS & LIEFERBEDINGUNGEN

Diese Bedingungen gelten ausschließlich und auch für künftige gleichartige Geschäfte, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung ohne Einspruch gegen entgegenstehende Bedingungen vorgenommen haben.

Leistungsumfang und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt einer Bestellung eine Lieferung oder eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben, das gilt auch für Bestellungen an unsere Handelsvertreter. Verbindlich ist nur der Text unserer Auftragsbestätigungen. Alle technische Daten unserer Kataloge, Liste und Zeichnungen sowie die Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt. Irrtum vorbehalten; gleiches gilt für alle Daten in unseren Verkaufsunterlagen, auch jener unserer Zulieferanten. Änderungen, die dem Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach Absenden der Auftragsbestätigung vor, soweit dadurch nicht Preis, Funktion oder Lieferzeit beeinträchtigt werden.

Liefertermine Der Liefertermin der Auftragsbestätigung ist unverbindlich, sofern schriftlich nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absende Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung aller technischen Detailfragen. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlichen oder unabwendbarer Ereignisse jedweder Art, insbesondere bei Streiks, auch illegalen Streiks, Aussperrungen sowie bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, auch wenn diese Ereignisse erst während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Der Besteller wird hiervon unverzüglich nach bekanntwerden schriftlich benachrichtigt. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges wird eine angemessene Nachfrist gewähren, bevor er Rechte aus dem Verzug geltend macht. Erst wenn die Nachfrist nicht eingehalten ist, kann der Besteller unter Ausschluss aller weiter gehenden Rechte schriftlich vom Vertrag zurücktreten

Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat; das gilt auch für Teillieferungen. Das Transportrisiko ist von uns nicht abgesichert. Der Versand erfolgt im Auftrag des Bestellers, unfrei. Für Aufträge unter einem Nettofakturenwert von EUR 100,– werden Regiekosten in der Höhe von EUR 10,– verrechnet. Ausgenommen sind Kleinlieferungen durch unser Verschulden.

Preise, Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich ab Werk oder Auslieferungslager und ohne Umsatz(Mehrwert)Steuer. Verpackung und Transportkosten die uns vom Vorlieferanten in Rechnung gestellt werden, werden gesondert verrechnet. Sämtliche Rechnungen sind nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto, ausgenommen von Materialzuschlägen, Entsorgungskosten und Pfandgeldern. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Bei Verzug von Bezahlung einer Rechnung werden sämtliche Forderungen einschließlich später fällig werdender Wechsel, ungeachtet eines vereinbarten Zahlungsziels, sofort fällig. Des weiteren sind wir berechtigt von etwa laufenden Verträgen, auch wenn diese schon teilweise erfüllt sind zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen uns herleiten kann. Bei Zahlungsverzug werden, vorbehaltlich weiteren Schadens, 2% Säumniszuschlag des Forderungsbetrages sowie Verzugszinsen in der Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrent-Kredite in Rechnung gestellt. Im Fall der Säumnis sind wir berechtigt, neben dem Säumniszuschlag und den Verzugszinsen auch Mahngebühren sowie die Interventions- und Inkassogebühren eines Kreditschutzbüros oder Rechtsanwaltes zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug oder bei Eintreten eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Insolvenzverfahrens werden sämtliche gewährten Nachlässe, Rabatte und Boni hinfällig und rückverrechnet. Bei allfälliger Nettopreisverrechnung gelten die offiziellen Bruttopreislisten des Herstellers oder Ihrer Vertreter als Forderungsbetrag vereinbart. Mangels einer Bruttopreisliste gilt bei Nettopreisverrechnung der doppelte Wert als Bruttopreis.

Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden noch offenen Forderungen. Die Vorbehaltswaren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Die aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer mit ihrem Entstehen an uns zur Sicherung unserer Forderungen zur Gänze ab. Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche von uns gelieferten und noch vorrätiger Waren jederzeit, auch bei einem Insolvenzverfahren, zurückzufordern. Der Verkauf vorrätiger Waren bei einem Insolvenzverfahren ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet. Es gilt vereinbart, dass alle eventuellen Gegenforderungen, unabhängig ob Warenlieferung oder Dienstleistung, mit schuldbefreiender Wirkung zahlungshalber mit unseren Forderungen aufzurechnen sind. Dies gilt besonders in einem Insolvenzverfahren.

Bestellware:  Ware, die nicht auf Lager ist und die eigens auf Kundenwunsch bestellt wird.
Für diese Ware wird ausdrücklich vereinbart, dass unserseits keinerlei Verpflichtung zur Rücknahme oder Gutschrift besteht.

Warenrücksendungen Rücksendungen können nur binnen 4 Wochen nach Rechnungslegung mit unserer vorherigen Einwilligung und nur frachtkostenfrei vorgenommen werden. Alle Kosten für Liefern, Zurücknehmen und Wiedereinlagerung werden an der Gutschrift gekürzt, diese betragen 20% vom berechneten Wert; dies gilt nicht im Falle eines berechtigten Rücktritts des Bestellers vom Vertrag, jedoch auch bei Rückholung von Vorbehaltswaren bei Insolvenz.

Gewährleistung und Haftung für Mängel Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfirsten gelten. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Der Käufer hat sofort entdeckbare Mängel unverzüglich nach Empfang, andere Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung mittels eingeschriebenem Brief zu beanstanden. Die Garantieleistung betrifft  nur die von uns gelieferte Ware. Es werden keinerlei anfallende  Dienstleistungen für den Tausch der Ware abgegolten oder bezahlt. Bei Lieferung der Ware durch einen Spediteur oder Paketdienst ist das Schadensprotokoll sofort aufzunehmen und an uns weiter zu leiten. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass seitens des Käufers gegen uns kein Anspruch auf wie auch immer gearteten Schadensersatz wie für Verletzung von Personen, für Folgeschäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, sowie kein Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht.

Muster, Handelswaren, Sonderprodukte, Schutzwaren Muster werden grundsätzlich berechnet. Bei Rückgabe innerhalb von 4 Wochen im verkaufsfähigen Zustand schreiben wir die Ware gut. Sollten die Muster gebraucht worden sein, gilt unserer Passus Warenrücksendungen. Als Handelswaren gelten grundsätzlich alle – nicht in unserem Haus gefertigten – Produkte. Bei Bestellungen von Sonderprodukten ist darauf zu achten, dass Änderungen und Stückzahl nur in schriftlicher und einvernehmlicher Form möglich sind. Bestellte und speziell gefertigte Produkte sind abnahmepflichtig. Nachbestellungen können nicht von der vereinbarten Preisbasis abgeleitet werden und unterliegen unseren kalkulatorischen Möglichkeiten. Für die Einhaltung von Patent und Lizenzrechten nach Gefahrenübergang haftet ausschließlich der Käufer. Dies gilt insbesondere für die weitere Veräußerung, Bearbeitung und den Export der von uns gelieferten Waren.

Sonstige vertragliche und gesetzliche Ansprüche Ergänzend zu unseren Verkaufs & Lieferbedingungen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen des Elektrogroßhandels Österreichs. Bei Unanwendbarkeit einzelner Punkte sind sie sinngemäß so zu Ersetzen wie es unser Wille war.

Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem zugrungeliegenden Vetragsverhältnis, insbesondere für Kaufpreisansprüche, ist Wien. Dies gilt auch für Ansprüche, die im Mahnverfahren verfolgt werden. Wir behalten uns jedoch auf das Recht vor, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Mödling. Im Übrigen gilt – auch für Export – österreichische Recht.

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